Auslandsbehandlungen

Geringe Kosten machen Heilbehandlungen im Ausland - z.B. im Bereich der Zahnmedizin - zu einer attraktiven Alternative. Aber Vorsicht! Für Kassen- wie Privatversicherte sind Behandlungen im Ausland an strenge Voraussetzungen geknüpft. Um zu vermeiden, dass der Patient nach der Behandlung auf den Kosten sitzen bleibt, prüfen wir frühzeitig im Vorfeld, ob die Kosten oder Teilbeträge durch die deutschen Krankenkassen oder privaten Versicherungsträger übernommen und später auch wirklich bezahlt werden.

  • Hierzu holen wir die notwendigen Genehmigungen für unsere Mandanten direkt von den Krankenkassen ein.

Es empfiehlt sich, vor einer Behandlung im Ausland folgende Sachlagen und mögliche Risiken durch uns benennen und prüfen zu lassen:

  • Aufgrund unterschiedlicher Ausbildungs- und Qualitätsstandards können Behandlungen nicht immer zum gewünschten Ergebnis führen.
  • Unterläuft dem ausländischen Mediziner ein Fehler oder treten z.B. aufgrund mangelnder hygienischer Standards schwere Komplikationen ein, steht der Patient oft alleine da.
  • Bei späteren Reklamationen können oftmals bereits geleistete Vorauszahlungen nur schwerlich zurückgefordert werden.

Sprachbarrieren, örtliche Distanz oder nicht kalkulierbare Risiken bei den Kostenberechnungen sind oft unüberwindbare Hürden, um die Rechte der Patienten vor den ausländischen Gerichten durchzusetzen.

Aus diesem Grund haben sich medizinrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte verschiedener Nationalitäten in der „Kooperationsgemeinschaft PATIENTIA“ zusammengeschlossen. So können auch über die eigenen Ländergrenzen hinweg die Rechte der Patienten erfolgreich eingefordert und durchgesetzt werden.