Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie dient dazu, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wenn erforderlich, wieder herzustellen oder den Gesundheitszustand zu bessern.

Sollten Unstimmigkeiten oder Minderungen des Leistungsumfangs auftreten, stehen wir wie folgt zur Verfügung:

  • Bei Streitigkeiten im Beitragsbereich (Arbeitnehmer/Arbeitgeberstatus, Beitragsbemessungen etc.) überprüfen wir für unsere Mandanten die Entscheidungen der Behörden.
  • Bei Streitigkeiten im Leistungsbereich sorgen wir für Transparenz und verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht.


Aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrung

  • beurteilen wir schon im Vorfeld die Erfolgsaussichten der Anliegen unserer Mandanten,
  • beziehen die Bewertungen in unser konzeptionelles Vorgehen ein,
  • entlasten unsere Mandanten, indem wir für sie die gesamte Korrespondenz mit Krankenkassen und Versicherungsträgern führen
  • und setzen ihre Rechte vor den Sozialgerichten durch.