Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und durch die Arbeit bedingte Gesundheitsgefahren verhüten und wenn nötig, für deren Behandlung sorgen.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten:

  • bei Streitigkeiten im Leistungsbereich z.B. bei Arbeits-, Freizeitunfällen und bei Berufskrankheiten.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie leisten im Schadensfall an ihre Versicherten ein Verletztengeld, Übergangsgeld im Rahmen Berufs fördernder Leistungen, Rentenzahlung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit und zahlen im Todesfall ein Sterbegeld und/oder eine Rente für Hinterbliebene und/oder leisten Beihilfe an die Angehörigen.
Das Erkennen von Leistungsansprüchen sowie die Beurteilung von berechneten Auszahlungsbeträgen sind für den Laien in den meisten Fällen schwer nachvollziehbar. So werden oft fehlerhafte oder unvollständige Bewertungen vorgelegt. Diese bleiben dann über Jahre als Grundlage von zu niedrigen Zahlungsbeträgen unwidersprochen bestehen.

Unser Dienstleistungskonzept umfasst auch hier:

  • exakte Ermittlung von Leistungsansprüchen,
  • Prüfung der Leistungsbescheide,
  • juristische Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren vor den Sozialgerichten.