Private Kranken- und Zusatzversicherung
Private Krankenversicherungen können – je nach vertraglicher Vereinbarung – als Krankheitsvollversicherung, Zusatzversicherung oder Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang der privaten Versicherungen geht dabei deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherung heraus. Privat Versicherte scheinen daher oft gegenüber den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen privilegiert zu sein.Ablehnungen von Leistungen oder Kürzungen der eingereichten Rechnungen beweisen jedoch, dass auch der Zahlungsbereitschaft der Privatversicherer Grenzen gesetzt sind. Kündigt die Krankenversicherung den Versicherungsvertrag wegen nicht vollständig angegebener Vorerkrankungen, kann dies für die Versicherten - insbesondere bei längeren Aufenthalten im Krankenhaus - schnell Existenz bedrohend werden. Daher sollten ablehnende Entscheidungen der Versicherer kritisch hinterfragt und der rechtlichen Prüfung unterzogen werden.
Für unsere Mandanten
- prüfen wir Leistungsansprüche des Versicherten,
- widersprechen wir unberechtigten Vertragskündigungen
- und setzen Leistungsklagen gegen Versicherer durch