Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Unfällen, wie zum Beispiel: Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und Aufenthalt im Krankenhaus. Im Todesfall können je nach Vereinbarung, Angehörige einen Geldbetrag bekommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung kann die private Unfallversicherung auch das Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit absichern.

So können als Leistungen der privaten Unfallversicherung die Invaliditätsleistung, das Krankentagegeld, das Krankenhaustagegeld, das Genesungsgeld oder die Unfallrente genannt werden. Der Grad der Invalidität, der für viele Ansprüche maßgeblich ist, wird anhand einer so genannten Gliedertaxe bestimmt. Diese ist abhängig von der erlittenen körperlichen Schädigung.

Die Berechung zustehender Beträge ist für den Versicherungsnehmer oft sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, muss der Sachverhalt sowohl aus rechtlicher als auch aus medizinischer Sicht genau nachvollzogen werden.

In nachstehenden Fällen helfen wir mit Rat und Tat:

  • Wir ermitteln die Ansprüche unserer Mandanten und fordern die Versicherung zur Zahlung auf.
  • Wir prüfen die Gründe für eine Ablehnung oder Minderung und halten mit rechtlichen Argumenten dagegen.
  • Wird eine gütliche Einigung trotz begründeter Ansprüche nicht erzielt, ist eine Anrufung der Gerichte unumgänglich.